Beitragsordnung
Gemäß § 8 der Vereinssatzung des SC Bayer 05 Uerdingen e. V. gilt seit dem 01.07.2007
für die Mitglieder des SC Bayer 05 Uerdingen die nachfolgende
Beitragsordnung
1. Beitragspflicht
Die Mitglieder des Vereins haben kalenderjährlich folgenden Grundbeitrag im voraus zu zahlen:
| Erwachsene | 132,00 Euro |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 84,00 Euro |
| Studenten, Auszubildende bis zu 27 Jahren | 96,00 Euro |
| Familienbeitrag | 240,00 Euro |
| passive Mitglieder | 96,00 Euro |
| Einmalige Aufnahmegebühren: | |
| Einzelmitgliedschaft | 20,00 Euro |
| Familienmitgliedschaft | 50,00 Euro |
| Erweiterung Familienmitgliedschaft | 20,00 Euro |
2. Beitragsbefreiung
| Ehrenmitglieder | Ab dem Beginn des ihrer Ernennung folgenden Kalenderjahres |
| Kampf- und Schiedsrichter | So lange sie für den SC Bayer 05 Uerdingen e. V. tätig sind, gegen jeweilige Vorlage der gültigen Lizenz |
3. Beitragsermäßigung
In den folgenden Fällen wird der Grundbeitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Geschäftsstelle mit Wirkung des folgenden Kalenderjahres auf 96,00 Euro pro Kalenderjahr ermäßigt. Bei fehlendem Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben:
Auszubildende, Schüler und Studenten bis zu einem Alter von 27 Jahren gegen unaufgeforderten Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/ des fortbestehenden Studiums bis zum 01.01. eines jeden Jahres.
In sozialen Härtefällen auf Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes für jeweils ein Kalenderjahr.
3.1 Sonderregelung / Bestandsschutz
Mitglieder der Sportgruppe „Behindertensport für Kinder“ zahlen einen jährlichen Grundbeitrag in Höhe von 18,00 €.
Für passive Mitglieder, die vor dem 01.01.2006 in den Verein eingetreten sind, gilt Bestandsschutz.
4. Familienbeitrag
Mitglieder einer Familie können auf Antrag den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag innerhalb eines Kalenderjahres gestellt, werden durch die Familienmitglieder bereits geleistete Zahlungen auf den Grundbeitrag angerechnet.
Als Familie gelten Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne minderjährige Kinder, die alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.
5. Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen
Beim Eintritt in den Verein gilt der nächste erste Tag eines Monats als Eintrittsdatum. Der Grundbeitrag wird ab Eintritt anteilig nach Monaten für das laufende Kalenderjahr berechnet.
Kündigungen sind schriftlich an die Vereinsgeschäftsstelle zu senden und werden seitens des Vereines bestätigt. Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderjahres, d. h. fristgerecht zum 30.06. eines Jahres, findet eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge auf Antrag statt. Der Antrag kann zugleich mit der schriftlichen Kündigung gestellt werden, ist jedoch spätestens binnen eines Monats nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich an die Vereinsgeschäftsstelle zu richten.
Personelle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Familienstand) bitten wir, der Vereinsgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
6. Beitragseinzug
Der Grundbeitrag wird bis spätestens zum 01.02. eines jeden Kalenderjahres im Lastschrifteinzugsverfahren - nach Möglichkeit zusammen mit den etwaigen Abteilungsbeträgen erhoben. Für neu aufgenommene Mitglieder erfolgt der Einzug des ersten Beitrages innerhalb des ersten auf Ihren Beitritt folgenden Monats.
Wird von der Verpflichtung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, abgewichen, wird eine zusätzliche Gebühr von 10.00 Euro für erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.
7. Mahnverfahren
Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift oder geht der in Rechnung gestellte Betrag nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum ein, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag sowie etwaige Rücklastschriftkosten schriftlich mit zweiwöchiger Zahlungsfrist an.
Bleibt diese Mahnung fruchtlos, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag und etwaige Rücklastschriftkosten zzgl. einer hierfür anfallenden Gebühr für erhöhten Verwaltungsaufwand von 10,00 Euro mit zweiwöchiger Zahlungsfrist nochmals an.
Bleibt auch diese Mahnung fruchtlos, wird der Vorgang der Creditreform übergeben.
8. Abteilungsbeiträge
Neben dem Grundbeitrag können Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen erhoben werden.
8.1 Vielseitigkeitsbonus
Bei Aktivitäten in mehreren Abteilungen wird nur der Abteilungsbeitrag fällig, der in Summe der höchste ist.
8.2 Familienbonus
Eine Familie zahlt maximal Abteilungsbeiträge für drei Personen. Es entfällt ggf. der niedrigste Abteilungsbeitrag.
In folgenden Abteilungen werden z. Z. zusätzliche monatliche Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen verlangt, die jährlich (ausgenommen timeout, Tanzen im Sportpark und Cheerleading) im voraus abgebucht werden:
| American Football | 8,00 Euro | Abteilungsbeitrag |
| Fitness- und Gesundheitscenter timeout | 38,00 Euro | Nutzungsentgelt Erwachsene Alltime |
| 28,00 Euro | Nutzungsentgelt Jugendliche Alltime | |
| 27,00 Euro | Nutzungsentgelt Erwachsene und Jugendliche Daytime | |
| Tennis | 12,00 Euro | Abteilungsbeitrag Erwachsene |
| 5,00 Euro | Abteilungsbeitrag 2. Erwachsener (Familie) | |
| 2,00 Euro | Abteilungsbeitrag Studenten/Auszubildende (27 J.) | |
| Kindersport-Akademie | 8,00 Euro | Eltern/Kind KiSA 1-3 Jahre |
| 10,00 Euro | Vorschulkinder 3-6 Jahre (Stufe I und II, Jugendclub) | |
| 16,00 Euro | Schulkinder 7-10 Jahre (Stufe III und IV) | |
| Coronarsport | 5,00 Euro | Mitglieder ohne Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse |
| Tanzen im Sportpark | 12,00 Euro | Erwachsene Onetime |
| 20,00 Euro | Erwachsene Kurstime | |
| 8,00 Euro | Kinder/Jugendliche Onetime | |
| 14,00 Euro | Kinder/Jugendliche Kurstime | |
| Cheerleading | 20,00 Euro | Peewees und Aufbauteams |
| 25,00 Euro | Leistungsteams Junior und Senior |
| Krefeld, 30. Dezember 2011 | Download Beitragsordnung |
















