Beitragsordnung

Gemäß § 8 der Vereinssatzung des SC Bayer 05 Uerdingen e. V. gilt seit dem 01.07.2007
für die Mitglieder des SC Bayer 05 Uerdingen die nachfolgende

Beitragsordnung

1. Beitragspflicht

Die Mitglieder des Vereins haben kalenderjährlich folgenden Grundbeitrag im voraus zu zahlen:

Erwachsene 132,00 Euro
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 84,00 Euro
Studenten, Auszubildende bis zu 27 Jahren 96,00 Euro
Familienbeitrag 240,00 Euro
passive Mitglieder 96,00 Euro
   
Einmalige Aufnahmegebühren:  
Einzelmitgliedschaft 20,00 Euro
Familienmitgliedschaft 50,00 Euro
Erweiterung Familienmitgliedschaft 20,00 Euro

2. Beitragsbefreiung

Ehrenmitglieder Ab dem Beginn des ihrer Ernennung folgenden Kalenderjahres
Kampf- und Schiedsrichter So lange sie für den SC Bayer 05 Uerdingen e. V. tätig sind, gegen jeweilige Vorlage der gültigen Lizenz

3. Beitragsermäßigung

In den folgenden Fällen wird der Grundbeitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber der Geschäftsstelle mit Wirkung des folgenden Kalenderjahres auf 96,00 Euro pro Kalenderjahr ermäßigt. Bei fehlendem Nachweis wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben:

Auszubildende, Schüler und Studenten bis zu einem Alter von 27 Jahren gegen unaufgeforderten Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/ des fortbestehenden Studiums bis zum 01.01. eines jeden Jahres.

In sozialen Härtefällen auf Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes für jeweils ein Kalenderjahr.

3.1 Sonderregelung / Bestandsschutz
 
Mitglieder der Sportgruppe „Behindertensport für Kinder“ zahlen einen jährlichen Grundbeitrag in Höhe von 18,00 €.

Für passive Mitglieder, die vor dem 01.01.2006 in den Verein eingetreten sind, gilt Bestandsschutz.

4. Familienbeitrag

Mitglieder einer Familie können auf Antrag den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag innerhalb eines Kalenderjahres gestellt, werden durch die Familienmitglieder bereits geleistete Zahlungen auf den Grundbeitrag angerechnet.

Als Familie gelten Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne minderjährige Kinder, die alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.

5. Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen

Beim Eintritt in den Verein gilt der nächste erste Tag eines Monats als Eintrittsdatum. Der Grundbeitrag wird ab Eintritt anteilig nach Monaten für das laufende Kalenderjahr berechnet.

Kündigungen sind schriftlich an die Vereinsgeschäftsstelle zu senden und werden seitens des Vereines bestätigt. Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderjahres, d. h. fristgerecht zum 30.06. eines Jahres, findet eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge auf Antrag statt. Der Antrag kann zugleich mit der schriftlichen Kündigung gestellt werden, ist jedoch spätestens binnen eines Monats nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich an die Vereinsgeschäftsstelle zu richten.

Personelle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Familienstand) bitten wir, der Vereinsgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

6. Beitragseinzug

Der Grundbeitrag wird bis spätestens zum 01.02. eines jeden Kalenderjahres im Lastschrifteinzugsverfahren - nach Möglichkeit zusammen mit den etwaigen Abteilungsbeträgen erhoben. Für neu aufgenommene Mitglieder erfolgt der Einzug des ersten Beitrages innerhalb des ersten auf Ihren Beitritt folgenden Monats.

Wird von der Verpflichtung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, abgewichen, wird eine zusätzliche Gebühr von 10.00 Euro für erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.

7. Mahnverfahren

Kommt es bei der Durchführung des Lastschrifteinzugs zur Rücklastschrift oder geht der in Rechnung gestellte Betrag nicht innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum ein, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag sowie etwaige Rücklastschriftkosten schriftlich mit zweiwöchiger Zahlungsfrist an.

Bleibt diese Mahnung fruchtlos, mahnt der Verein den ausstehenden Beitrag und etwaige Rücklastschriftkosten zzgl. einer hierfür anfallenden Gebühr für erhöhten Verwaltungsaufwand von 10,00 Euro mit zweiwöchiger Zahlungsfrist nochmals an.

Bleibt auch diese Mahnung fruchtlos, wird der Vorgang der Creditreform übergeben.

8. Abteilungsbeiträge

Neben dem Grundbeitrag können Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen erhoben werden.

8.1 Vielseitigkeitsbonus

Bei Aktivitäten in mehreren Abteilungen wird nur der Abteilungsbeitrag fällig, der in Summe der höchste ist.

8.2 Familienbonus

Eine Familie zahlt maximal Abteilungsbeiträge für drei Personen. Es entfällt ggf. der niedrigste Abteilungsbeitrag.

In folgenden Abteilungen werden z. Z. zusätzliche monatliche Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen verlangt, die jährlich (ausgenommen timeout,  Tanzen im Sportpark und Cheerleading) im voraus abgebucht werden:

American Football 8,00 Euro Abteilungsbeitrag
     
Fitness- und Gesundheitscenter timeout 38,00 Euro Nutzungsentgelt Erwachsene Alltime
  28,00 Euro Nutzungsentgelt Jugendliche Alltime
  27,00 Euro Nutzungsentgelt Erwachsene und Jugendliche Daytime
     
Tennis 12,00 Euro Abteilungsbeitrag Erwachsene
  5,00 Euro Abteilungsbeitrag 2. Erwachsener (Familie)
  2,00 Euro Abteilungsbeitrag Studenten/Auszubildende (27 J.)
     
Kindersport-Akademie 8,00 Euro Eltern/Kind KiSA 1-3 Jahre
  10,00 Euro Vorschulkinder 3-6 Jahre (Stufe I und II, Jugendclub)
  16,00 Euro Schulkinder 7-10 Jahre (Stufe III und IV)
     
Coronarsport 5,00 Euro Mitglieder ohne Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse
     
Tanzen im Sportpark 12,00 Euro Erwachsene Onetime
  20,00 Euro Erwachsene Kurstime
  8,00 Euro Kinder/Jugendliche Onetime
  14,00 Euro Kinder/Jugendliche Kurstime
     
Cheerleading 20,00 Euro Peewees und Aufbauteams
  25,00 Euro Leistungsteams Junior und Senior

Krefeld, 30. Dezember 2011 Download Beitragsordnung

 


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