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FAQ - Mitgliedschaft
Häufig gestellte Fragen
Erwachsene zahlen kalenderjährlich 132,- €; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 84,- €; Schüler und Studenten bis 27 Jahre zahlen 96,- € im Jahr.
Die Familienmitgliedschaft im SC Bayer 05 beträgt 240,- € jährlich. Als Familie gelten Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne minderjährigen Kindern, die alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der Grundbeitrag wird kalenderjährlich im Voraus oder bei späterem Eintritt anteilig nach Monaten für das laufende Kalenderjahr berechnet.
Weitere Info's finden Sie hier.
Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Verein unterstützen, aber im Verein nicht sportlich tätig sind. Sie zahlen jährlich 96,- €.
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Ja, die Familienmitgliedschaft im SC Bayer 05 beträgt 240,- € jährlich. Als Familie gelten Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften mit oder ohne minderjährigen Kinder, die alle in einem gemeinsamen Haushalt leben.
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In folgenden Abteilungen werden zusätzliche monatliche Abteilungsbeiträge, Nutzungsentgelte, Gebühren und Umlagen verlangt, die jährlich (ausgenommen timeout und Tanzen im Sportpark, dort monatlich) im Voraus abgebucht werden:
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Pro Mitglied wird maximal ein Abteilungsbeitrag erhoben. Es wird nur der jeweils höchste Abteilungsbeitrag fällig.
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Eine Familie zahlt maximal Abteilungsbeiträge für drei Personen. Es sind dann die 3 höchsten Beiträge.
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Die Kündigung kann zum 30.06. oder zum 31.12. jedes Jahres erfolgen und muss spätestens 4 Wochen vorher in schriftlicher Form beim Verein (Servicepoint) abgegeben worden sein; sie wird in jedem Fall schriftlich bestätigt.
Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderjahres, d. h. fristgerecht zum 30.06. eines Jahres, findet eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge auf Antrag statt. Der Antrag kann zugleich mit der schriftlichen Kündigung gestellt werden, ist jedoch spätestens binnen eines Monats nach Beendigung der Mitgliedschaft schriftlich an die Vereinsgeschäftsstelle zu richten.
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Alle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Familienstand) bitten wir dem Servicepoint unverzüglich mitzuteilen.
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Der Grundbeitrag wird bis spätestens zum 01.02. eines jeden Kalenderjahres im Lastschrifteinzugsverfahren – nach Möglichkeit zusammen mit den etwaigen Abteilungsbeträgen, erhoben. Für neu aufgenommene Mitglieder erfolgt der Einzug des ersten Beitrages innerhalb des ersten auf Ihren Beitritt folgenden Monats. Wird von der Verpflichtung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, abgewichen, wird eine zusätzliche Gebühr von 10 Euro für erhöhten Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.
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Der Servicepoint des Vereins befindet sich im timeout und ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet und telefonisch in dieser Zeit unter 02151 - 444 6 333 zu erreichen.
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